„Können Sie mir das verschreiben?“ - Psychotherapeut, Psychiater, Psychotherapeut nach HpG, wo ist da eigentlich der Unterschied?

Sehr leicht entsteht aufgrund der ähnlichen Namen Unsicherheit, an wen Sie sich als Patient*innen denn mit Ihrem Problem wenden können. Deswegen möchte ich mir gerne Zeit nehmen, Ihnen die verschiedenen Professionen zu erklären.

Psychologische Psychotherapeut*innen (wie wir) haben nach dem Abitur in der Regel 5 Jahre Psychologie studiert und nach Diplom oder Master eine drei- bis fünfjährige berufsbegleitende facharztäquivalente (= dem Niveau eines Facharztes entsprechende) Qualifikation mit Approbationsprüfung absolviert. Die Approbation ist in Deutschland die staatliche Zulassung, den entsprechenden Beruf (z.B. als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Apotheker) selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Damit verbunden ist die Erlaubnis, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Die Erteilung der Approbation wird durch Approbationsordnungen geregelt, die vom Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland) erlassen werden. Im Zuge dieser Qualifikation arbeiten angehende Psychotherapeuten unter Supervision erfahrener Therapeuten mindestens 2400 Stunden im direkten Patientenkontakt in Kliniken, Ambulanzen und ambulanten Psychotherapiepraxen und absolvieren im Anschluss mündliche und schriftliche Prüfung. Warum ich das so betone, erklärt sich, wenn ich unten den Heilpraktiker für Psychotherapie erkläre.

„Rechnen Sie jetzt auch mit gesetzlichen Kassen ab?“ - ja, wir tun das, aber nicht alle Psychologischen Psychotherapeuten können oder wollen das. Es gibt auch Psychotherapeuten in privater Praxis. Einen so genannten „Kassensitz“ muss man bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen und es gibt eine an der Einwohnerzahl orientierte Quote (Bedarfsplanung), wie viele Psychotherapeuten sich in einem Landkreis „niederlassen“ dürfen. Ein approbierter Psychotherapeut darf daher nicht automatisch mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wohl aber mit privaten Kassen. Eine Ausnahme ist das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Es tut uns und den Kolleg*innen daher oft sehr, sehr leid, dass so viele Patient*innen keinen Therapieplatz finden – wir haben die Quote leider nicht in der Hand und können uns leider nicht vervielfachen…

Psychiater – meistens Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie haben nach dem Abitur in der Regel 6 Jahre Medizin studiert und eine Approbationsprüfung (siehe oben) abgelegt. Anschließend gehen sie ebenfalls durch eine 5jährige berufsbegleitende Facharztausbildung mit 48 Monaten in festgelegten praktischen Bereichen der Patientenversorgung (Neurologie, Psychiatrie und ein weiteres Fach) auf verschiedenen Stationen, die mit der Facharztprüfung abschließt. Erst mit dem Abschluss als Facharzt dürfen Ärzte auch einen Kassensitz bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen und eine eigene Praxis führen.

Und wer gibt jetzt die Medikamente? Nur Ärzte dürfen Medikamente verordnen. Sie dürfen auch Gespräche führen und als „ärztliche Psychotherapeut*innen“ Psychotherapien beantragen und durchführen. Psychologische Psychotherapeuten verordnen keine Medikamente. Wir führen ausschließlich Psychotherapien durch.

„Und was ist jetzt mit dem Heilpraktiker für Psychotherapie? Da steht doch auch „Praxis für Psychotherapie“ dran?“ Das stimmt und das ist völlig irreführend. Heilpraktiker müssen mindestens 25 Jahre alt sein, einen Hauptschulabschluss haben und anschließend eine Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz beim lokalen Gesundheitsamt ablegen. Das Gesundheitsamt überprüft Ihr schulmedizinisches Wissen, wobei anhand der Prüfung festgestellt werden soll, ob Sie durch das Ausüben der Heilkunde eine Gefahr für die Bevölkerung bzw. für Ihre potentiellen Patienten darstellen (Infos zur HP-Ausbildung). Die Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz prüft nicht, die Behandlungskompetenzen des Heilpraktikers, sondern vor allem, ob der Heilpraktiker seine Grenzen kennt und niemandem schadet. Die Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung jedermanns eigene Sache. Die meisten besuchen Vorbereitungskurse in Form von Wochenend- oder Abendkursen. Das müssen sie aber durchaus nicht. Ein Buch tut es auch. Ein Heilpraktiker muss während seiner gesamten Ausbildung keine Patienten gesehen haben - das ist der Grund, warum ich den Patientenkontakt oben so betone. Ich möchte nicht in abrede stellen, dass es Heilpraktiker gibt, die kluge und empathische Menschen sind. Eine psychiatrische Diagnose zu stellen und zu behandeln ohne je einen echten Patienten gesehen zu haben, halte ich aber für unseriös.

In seltenen Fällen versuchen auch Patienten, Ihre Rezepte für Krankengymnastik bei uns einzulösen. Hierfür ist aber der Physiotherapeut zuständig. Klingt ähnlich, ist aber was ganz anderes: Physio von griechisch φύσις (phýsis) Natur, Konstitution, Wuchs bezieht sich auf den Körper im Gegensatz zur Psyche (altgriechisch ψυχή (psychē) ‚Seele‘). Physiotherapie können wir also gar nicht. Da finden Sie aber sicher einige im Telefonbuch.