Ablauf

Ihr Weg zur psychotherapeutischen Behandlung in unserer Praxis

Gerade wenn Sie zum ersten Mal mit Psychotherapie in Kontakt kommen, ist es möglicherweise hilfreich, zu wissen in welchen Schritten die Therapievorbereitung und Therapie abläuft.

1. Schritt - Kontaktaufnahme
Informieren Sie sich gerne über einen persönlichen Anruf zu unseren Telefonsprechzeiten Dienstags und Donnerstags jeweils 9:00-9:30 und 11:30-12:40

Für Erwachsene erfolgt die Vergabe der Erstgespräche über den Patientenservice unter der Telefonnummer bzw. Homepage 116 117.
Für Kinder und Jugendliche erbitten wir einen persönlichen Anruf zu Frau Dr. Merglers Telefonsprechzeiten Dienstags und Donnerstags 12-12:40 Uhr.

2. Schritt - Sprechstunde
Terminvereinbarung zur persönlichen Sprechstunde vor Ort in unserer Praxis (2-6x 25 Minuten oder 1-3x 50 Minuten; u.a. Informationen über Psychotherapie, sondierendes Gespräch zur Abklärung der Indikation für Psychotherapie bzw. alternativer Behandlungsempfehlungen).
Bringen Sie zu diesem Termin bitte Kopien aller relevanten Vorbefunde, Arztbriefe oder Behandlungsberichte früherer stationärer oder ambulanter psychotherapeutischer Vorbehandlungen mit.
3. Schritt - Probesitzungen
Bei Behandlungsmöglichkeit in unserer Praxis erfolgt die Aufnahme der probatorischen Sitzungen (bis zu 4x 50 Minuten) zur detaillierten Problemerhebung, Diagnostik (Verhaltensanalysen, testpsychologische Untersuchungen, z.B. mithilfe von Fragebögen, Testverfahren) sowie Herstellung vertrauensvoller, therapeutischer Arbeitsbeziehung und Erprobung erster Techniken.
4. Schritt - Therapie
Bei beidseitiger Entscheidung über die Aufnahme einer Psychotherapie und ergänzender somatischer, (fach-)ärztlicher Abklärung erfolgt die Vereinbarung therapeutischer Behandlungsziele und Behandlungsmöglichkeiten (u.a. Information/ Aufklärung über geplante Behandlungstechniken), sowie die Planung der voraussichtlichen Behandlungsdauer (12-80x 50 Minuten inkl. Rückfallprophylaxe).

Die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse erfolgt gemeinsam, der Behandlungsbeginn erfolgt bei vorliegender Kostenübernahme. Als Privatversicherter oder Beihilfeempfänger beachten Sie bitte das leicht veränderte Prozedere.