Kosten der psychotherapeutischen Behandlung
“Bei Indikation übernehmen die Krankenkassen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung.”
Gesetzlich Versicherte (GKV)
„Die Gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.“ (PTV 10, Juli 2020)
Bei gesetzl. Versicherten kann also nach der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik-Phase, der Antragstellung und ggf. kurzer Wartezeit die Bezahlung der Behandlung durch die GKV erfolgen.
Privat Versicherte (PKV)
Wir bieten auch eine Behandlung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten in unserer Praxis an. Bei Privatversicherten kann eine Erstattung der Kosten durch die PKV von Ihnen persönlich bei Ihrer Kasse erfragt werden. Klären Sie die Kostenübernahme ggf. bitte vor dem ersten Gespräch. Bitte beachten Sie dabei, dass wir in Annäherung an die von den gesetzlichen Kassen bezahlten Leistungen den 2,8fachen Steigerungssatz der GOP 870 (122,41€, Stand 04.06.2024) berechnen, wohingegen viele private Krankenkassen nur den 2,3fachen Steigerungssatz (100,55€) erstatten. Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von der Kostenübernahme der PKV ab dem ersten Gespräch auf Ihren Namen. Die Vergütung der Leistungen erfolgt wie bei Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP)
Selbstzahler
Eine Vorstellung zur Beratung, ohne krankheitswertige, psychische Erkrankung oder aus anderen Gründen ist mit einer Abrechnung als „Selbstzahler“ gegen Rechnung gemäß GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie: 50 Minuten á 122, 41€ (2,8-facher
Steigerungssatz der GOP 870) ebenso möglich. Aufgrund unseres Versorgungsauftrages haben Patienten mit krankheitswertiger Störung jedoch eindeutig Vorrang bei der Vergabe der Behandlungsplätze.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich bei Ihrem Anliegen um eine Erkrankung oder ein Beratungsanliegen handelt, sprechen Sie dies gerne am Telefon an – es ist Teil unserer Arbeit und wesentlicher Bestandteil der Sprechstunde, diese Frage zu klären.
Sie haben Fragen?
08638 696 0610/ -5761
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
